Rechtsprechung
   BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3072
BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99 (https://dejure.org/2000,3072)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2000 - 3 AZR 359/99 (https://dejure.org/2000,3072)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 3 AZR 359/99 (https://dejure.org/2000,3072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Erstes Hamburger Ruhegeldgesetz (1. RGG) § 1 Abs. 1; ; Erstes Hamburger Ruhegeldgesetz (1. RGG) § 12 Abs. 1; ; SGB V § 50 Abs. 1; ; SGB X § 103 Abs. 1 und 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Beginn der Ruhegeldzahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstes Hamburger Ruhegeldgesetz (1. RGG) § 1 Abs. 1, § 12 Abs. 1; SGB V § 50 Abs. 1; SGB X § 103 Abs. 1 und 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Beginn der Ruhegeldzahlungen nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1078
  • BB 2001, 1638
  • BB 2001, 210
  • DB 2001, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 05.05.1999 - 4 Sa 87/98

    Anspruch auf Zahlung von Ruhegeld nach dem Gesetz über die zusätzliche

    Auszug aus BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
    3 AZR 359/99 4 Sa 87/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. Mai 1999 - 4 Sa 87/98 - aufgehoben.

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
    Rechtsvorschriften müssen ausreichend bestimmt sein (vgl. ua. BVerfG 9. Mai 1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103; 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213, 238).
  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 9/92

    Krankengeld - Anrechnung - Spitzbetrag - Bezugszeit

    Auszug aus BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
    Der Versicherte darf das Krankengeld einschließlich des Spitzenbetrages behalten, weil er auf den regelmäßigen Bezug vertrauen und seinen Verbrauch auf das gezahlte Krankengeld einstellen durfte (vgl. BSG 8. Dezember 1992 - 1 RK 9/92 - BSGE 71, 294, 296 f.).
  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 84/84

    Krankenversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
    Deren Höhe ist nach § 103 Abs. 2 SGB X durch das begrenzt, was der erstattungspflichtige Rentenversicherungsträger selbst hätte erbringen müssen (vgl. BSG 22. Mai 1985 - 1 RA 45/84 - BSGE 58, 128, 133; 29. November 1985 - 4a RJ 84/84 - SozR 1300 § 103 Nr. 5).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
    Rechtsvorschriften müssen ausreichend bestimmt sein (vgl. ua. BVerfG 9. Mai 1989 - 1 BvL 35/86 - BVerfGE 80, 103; 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213, 238).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 45/84
    Auszug aus BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 359/99
    Deren Höhe ist nach § 103 Abs. 2 SGB X durch das begrenzt, was der erstattungspflichtige Rentenversicherungsträger selbst hätte erbringen müssen (vgl. BSG 22. Mai 1985 - 1 RA 45/84 - BSGE 58, 128, 133; 29. November 1985 - 4a RJ 84/84 - SozR 1300 § 103 Nr. 5).
  • LAG Köln, 25.08.2015 - 12 Sa 500/14

    Zulässigkeit der Einschränkung von Ansprüchen in der betrieblichen

    Die Voraussetzung für das Bestehen eines Ruhegeldanspruches und der Zahlungsbeginn sind voneinander zu unterscheiden (vgl. dazu schon BAG, 17.10.2000, 3 AZR 359/99, juris Randziffer 10; BAG, 08.06.1999, 3 AZR 113/98, juris Randziffer 36).

    Nur eine dem Versorgungsberechtigten verbleibende anderweitige Leistung rechtfertigt es, das Ruhen des Rentenanspruchs anzuordnen (vgl. dazu auch schon BAG, 17.10.2000, 3 AZR 359/99, juris Randziffer 12).

    Entscheidend ist, dass dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer das von der Krankenkasse gewährte Krankengeld sowie das von der Agentur für Arbeit gewährte Arbeitslosengeld unabhängig von der Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente verbleibt (vgl. dazu BAG, 17.10.2000, 3 AZR 359/99, juris Randziffer 15).

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2002 - 12 Sa 1028/02

    Befristungsverbot des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

    Der Kläger verkennt jedoch, dass Gegenstand der Gesetzesauslegung der objektivierte Wille des Gesetzgebers ist und diesem Auslegungsziel nach den herkömmlichen Methoden juristischer Auslegung über den bloßen Wortlaut der Norm hinaus auch deren Auslegung aus ihrem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) und aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung) dient (BVerfG v. 17.05.1960, NJW 1960, 1563 ff., BAG, Urteil vom 23.11.1988, 7 AZR 34/88, AP Nr. 14 zu § 1 AÜG, Urteil vom 13.04.1994, 7 AZR 651/93, AP Nr. 9 zu § 72 LPVG NW, Urteil vom 16.03.2000, 2 AZR 828/98, AP Nr. 2 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.10.2000, 3 AZR 359/99, AP Nr. 3 zu § 1 RuhegeldG Hamburg).
  • ArbG Hamburg, 08.08.2012 - 3 Ca 46/12
    Das Gericht teilt insoweit nach eigener Prüfung die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichtes mit Urteil vom 17. November 2000 (3 AZR 359/99 - AP Nr. 3 zu § 1 RuhegeldG Hamburg) zur insoweit inhaltsgleichen Regelung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Hamburger Ruhegeldgesetzes.

    Eine dem Versorgungsberechtigten verbleibende anderweitige Leistung rechtfertigt es, den Zahlungsbeginn des Ruhegeldes hinauszuschieben(BAG, Urteil vom 17. November 2000 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 30.01.2013 - 2 Sa 830/12

    Auslegung betrieblicher Regelung

    Unter dem Begriff "Krankengeld" im Sinne der Ziffer 5 der Vertragsbedingungen ist ausgehend von der Unklarheitsregel des § 305 c Abs. 2 BGB vorliegend jedenfalls deswegen auch das "Übergangsgeld" zu verstehen, das von einem Rentenversicherungsträger nach Maßgabe der §§ 20 ff. SGB VI für die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme während einer fortbestehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit anstelle des sonst zu zahlenenden Krankengeldes gezahlt wird, weil in Ziffer 5 der Vertragsbedingungen nicht nur der Begriff "Krankengeld", sondern auch der umfassendere Begriff "Bruttolohnersatzleistung" verwendet wird, der nach allgemeinem Sprachgebrauch jedenfalls Leistungen der Sozialversicherungsträger erfasst, die anstelle des Arbeitslohnes an einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer gezahlt werden (vgl. zur Verwendung des Begriffs Lohnersatzleistung auch für das Übergangsgeld: BVerfG, Beschl. v. 11.01.1995 - 1 BvR 892/88, NZA 1995, 752; BAG, Urt. v. 18.01.1985 - 5 AZR 818/93, BB 1995, 729; Urt. v. 17.10.2000 - 3 AZR 359/99, BB 2001, 1638; Gürtner in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Beck-Online, 76. Ergänzungslieferung 2012, § 96 a SGB VI Rdnr. 23 ff; Lauterbach in Gagel, Beck-Online-Kommentar zum SGB II/III, 49. Ergänzungslieferung 2013, § 160 SGB III Rdnr. 3 und Griese in Küttner, Personalhandbuch, Stichwort "Lohnersatzleistungen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2002 - L 16 KR 70/01

    Krankenversicherung

    realisiert werden kann (vgl. BAG, NZA 2001, 1078).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht